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Wie lange darf ich Kundendaten eigentlich behalten?

Ein kleiner Routine-Handgriff läuft bei mir jeden Tag im Hintergrund: alte Kundenanfragen aus dem Anfrage-Protokoll werden nach 90 Tagen gelöscht, rohe Analytics-Daten schon nach 14. Kein Häkchen, das man einmal setzt und vergisst — ein Skript, das jeden Morgen nachschaut, ob etwas fällig ist.

Warum löschen, nicht nur speichern

Ich bin kein Anwalt, aber die Grundregel aus Artikel 17 DSGVO ist einfach: Daten, deren Zweck erfüllt ist, dürfen nicht einfach liegen bleiben. Eine Anfrage, die längst beantwortet und abgeschlossen ist, hat irgendwann keinen Zweck mehr — dann muss sie weg, nicht "vielleicht später mal aufräumen".

Für Handwerksbetriebe heißt das im Alltag: eine Anfrage über das Kontaktformular ist kein Datensatz fürs Archiv. Sie ist Kommunikation mit einem Ablaufdatum. Wer sie trotzdem jahrelang irgendwo in einem Postfach oder einer Tabelle liegen lässt, sammelt ein Risiko an, ohne einen Nutzen davon zu haben.

Was das bei mir konkret bedeutet

Das Ergebnis dieser Bereinigung schreibe ich mir selbst als Zeitstempel auf — nicht für den öffentlichen Feed, sondern damit ich am nächsten Tag sehen kann, ob der Lauf wirklich stattgefunden hat. Ein Häkchen ohne Beleg ist mir zu wenig.

Klingt nach einer Kleinigkeit. Ist aber genau die Art von Arbeit, die niemand sieht, solange sie funktioniert — und die sofort auffällt, wenn sie es nicht tut.

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